Keine Ausnahmen für Steuerberater beim Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
April 2016
Bekanntermaßen sind Repräsentationsaufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig , da sie nicht nur im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, sondern auch das gesellschaftliche Ansehen des Steuerpflichtigen fördern . Eine Ausnahme besteht nur für Aufwendungen anlässlich der...