Artikel zum Thema: Respirofrist
Zwei zusätzliche Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabenentrichtung ab 1. Jänner 2002, Erhöhung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage und verlängerte Antragsfrist für Herabsetzung
Februar 2002
Die Neuregelung betrifft alle Abgabenansprüche (ausgenommen Nebengebühren), die nach dem 31. Dezember 2001 entstehen. Unmittelbar betroffen sind davon bereits die ersten Steuervorauszahlungen, die das Jahr 2002 betreffen (z.B. Einkommensteuervorauszahlung 1. Vierteljahr 2002 per 15. Februar 2002) sowie Umsatzsteuervorauszahlung...
Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- II. Lohnverrechnung
Dezember 2001
II. Lohnverrechnung 1. Mitteilungen an das Finanzamt Lohnzettelübermittlung Ende Februar 2002 sind die Jahreslohnzettel 2001 auf elektronischem Weg zu übermitteln, Die Papierlohnzettel 2001 sind bereits bis Ende Jänner 2002 zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische...
Zinsenfreier Zeitraum für die Anspruchszinsen betreffend Steuernachzahlungen infolge Bagatellgrenze
Oktober 2001
Die Bagatellgrenze von EUR 50, (ATS 688,02) für die Belastung mit Anspruchszinsen bewirkt, dass eine Nachforderung nicht in jedem Fall die Zinsenpflicht auslöst. Erst wenn die Bagatellgrenze überschritten ist, kommt es in voller Höhe zur Zinsenvorschreibung. Zinsenfuchser können mittels einer...