Kurz-Info: Zuschläge für den 6. Arbeitstag am Sonntag im Gastgewerbe sind steuerpflichtig
September 2004
Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe sieht vor, dass dem Arbeitnehmer für am 6. Arbeitstag erbrachte Leistungen ein Zuschlag in Höhe von 50% zusteht. Dabei kann auch der Sonntag als 6. Arbeitstag (bei einem arbeitsfreien Montag) im Dienstvertrag festgelegt werden. Üblicherweise sind Zuschläge für...